Wieder einmal führen Neureglungen zu Verunsicherungen bei Anlagenbetreibern. Ab dem 01.01.2012 ist bei Neuinstallationen von Eigenerzeugungsanlagen die Strom nach dem EEG einspeisen ein kundeneigener Zähler nicht mehr zulässig. Die Netzbetreiber haben durchsetzen können, dass angeblich aufgrund des elektronisch notwendigen Anmeldeverfahrens nur noch zugelassene Messstellenbetreiber Zähler betreiber dürfen.
Fazit: Entweder muss man den Stromzähler vom Netzbetreiber nehmen oder von einem geeigneten Dritten der Messstellenbetreiber ist. In der Regel ist es wirtschaftlich sinnvoll einen Stromzähler vom Messtellenbetreiber zu nehmen. Das war auch von den Netzbetreibern so gewollt und ist denen auch prima gelungen