Da immer mehr KWK Anlagen in Deutschland betrieben werden sollen, hat die BAFA sich entschlossen Meldungen elektronisch einreichen zu lassen. Der direkte
Link zu den Elektronischen Formularen soll den Betreibern die Verwaltungsarbeit erleichtern.
Beachten Sie bitte, dass die BAFA auf die jährliche Meldung von KWK Anlagen ( KWK Gesetz § 8 Abs. 2 ) bis 10 Kilowatt Leistung verzichtet hat, diese Meldung muss aber gegenüber dem Netzbetreiber getätigt werden.