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Dienstag, 24. Januar 2012, 14:49

"Durchleitung" von KWK erzeugtem Strom zur Eigennutzung

Moin,

ich betreibe seit Oktober einen Dachs in einem vermieteten Mehrfamilienhaus. Der bei den Stadtwerken eingespeiste Strom würde nun locker zur Selbstversorgung meines von denselben Stadtwerken versorgten eigenen Wohnhauses reichen. Meine Idee ist nun, die Stadtwerke dazu zu bringen, gegen ein Netzentgeld nach Vorbild anderer ortsfremder Stromversorger den von mir produzierten Strom nach Hause durchzuleiten, statt ihn mir wie bisher mit 6.19 ct/kwh baseload zu vergüten und mir 3 km weiter Strom für 24 ct/kwh zu verkaufen.

Offenbar müssen grosse externe Enegieversorger Garantien hinsichtlich Stromreserven etc. und geben zahlen dann etwa 5 ct/kwh Netznutzung. Ich wäre demnach, da ich derlei Reserven nicht bieten kann, bereit ein etwas höheres Nutzungsentgled von z.B. 7 ct/kwh zu zahlen.

Meine Frage ist nun, ob es zu diesem Thema bereits Vorbilder/Urteile/Beispielverträge gibt, um mir Munition in den Verhandlungen mit den Stadtwerken, die sich übrigens mündlich vorsichtig zugänglich gezeigt haben, zu verschaffen.

Vieln Dank - Dachshüter Per

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Dienstag, 24. Januar 2012, 15:11

Da brauchst du aber einen sehr kundenorientierten Energieversorger, denke persönlich das das schwierig bis unmöglich wird, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Zudem wird es dann sehr komplex, da du ja Strom zu kaufen musst, wenn das BHKW im 3km entfernten MFH nicht läuft, du aber zu Hause Strom brauchst. Besteht denn nicht die Möglichkeit mit den Mietern eine Einigung zu treffen? Wenn du denen beim Preisunterschied zum lokalen Versorger entsprechend entgegenkommst, ist da mit Sicherheit eher was machbar.

MfG, Lars

3

Dienstag, 24. Januar 2012, 15:32

Moin, Lars,

danke für die Antwort. Die Mieter werden bereits vom Dachs versorgt, mir geht es um die Reste...

Die Frage des zeitlichen Verbrauches dürfte der Knackpunkt sein, läßt sich aber vielleicht über entsprechend höhere Durchleitungspauschale regeln ...?

Frank Dux

KWK Entdecker

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4

Dienstag, 24. Januar 2012, 16:14

Denke dein Ansinnen ist sehr sehr schwierig zu lösen.

Wenn deine Mieter schon den Strom von Dir kaufen und es nur um den Rest geht. Hast Du alles richtig gemacht.

Such Dir einen neuen Anbieter für deine eigene Wohnung 24Cent/kwh sind zuviel.
MfG
Frank Dux

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5

Dienstag, 24. Januar 2012, 19:54

Meine Idee ist nun, die Stadtwerke dazu zu bringen, gegen ein Netzentgeld nach Vorbild anderer ortsfremder Stromversorger den von mir produzierten Strom nach Hause durchzuleiten, statt ihn mir wie bisher mit 6.19 ct/kwh baseload zu vergüten und mir 3 km weiter Strom für 24 ct/kwh zu verkaufen.
Leider wird es nur eine Idee bleiben, derzeit wirst Du das nicht hin kriegen. :(

6

Mittwoch, 25. Januar 2012, 08:36

Die Mieter werden bereits vom Dachs versorgt, mir geht es um die Reste..


Darf man fragen wieviel Mietparteien in dem Haus wohnen, vielleicht sollte man eher versuchen dann dort die Laufzeiten noch etwas zu verschieben um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Wie heizt du in deinem Privathaus?

Mfg, Lars

7

Mittwoch, 25. Januar 2012, 08:47

Eine weitere Möglichkeit wäre, ein Nachbauhaus mit anzuschließen. Mal mit dem Eigentümer der Nachbarhäuser reden udn eine Stromgemeinschaft bilden. Bei mir fallen auch 50 % "Rest" an, den ich leider einspeisen muss, dass ist normal und leider nicht zu ändern. Wenn Dein Netzbetreiber sich grundsätzlich offen zeigt, Deinen Strom durchzuleiten ist das Rechtlich ok. Du musst natürlich nicht Deinen Überschussstrom an den Netzbetreiber verkaufen, Du hast die Möglichkeit und das ist letztlich die beste Möglichkeit.

Es gibt leider keine Rechtsgrundlage, die in das öffentliche Netz eingespeiste Überschussstrommenge einfach so einige Kilometer weiter so zu entnehmen. Das ist auch mit einer Zahlung von zusätzlichen Netzentgelten nicht getan, da der Zeitpunkt der Stromeinspeisung keinesfalls des Zeitpunkt der Stromentnahme entspricht. Man kann das ganze über einen "Stromhändler" abwickeln lassen, der auch Reservestrom stellt und nach Standartlastprofilen abrechnen kann, aber das ganze ist wirtschaftlich derzeit noch nicht interessant. Aber in Zukunft wird sich vieleicht auch da etwas tun.

Bernigo

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8

Mittwoch, 25. Januar 2012, 20:17

Eine weitere Möglichkeit wäre, ein Nachbauhaus mit anzuschließen. Mal mit dem Eigentümer der Nachbarhäuser reden udn eine Stromgemeinschaft bilden


Hallo Dachsfan,

diese Idee finde ich grundsätzlich gut und sicherlich wäre dies auch für mich eine gute Alternative, zumal es nur kurze Wege zumn Nachbar (Dreifamilienhaus) sind (Grenzbebauung). Probleme sehe ich nur darin, dass ich dann auch EEG Umlage und alle weiteren Steuern abliefern muss, da der Dachsstrom dann nicht mehr eigenverbraucht wird, oder :?: Wie siehst Du das :?: Rechnet sich dann der ganze Aufwand noch :?:

Viele Grüße

Bernigo

9

Mittwoch, 25. Januar 2012, 20:48

Ist doch alles eine glückliche Energiegemeinschaft, alle zusammen betreiben den Dachs und sind in der Betreibergemeinschaft ( nicht Eigentümer )


Siehe auch: Vertragsbeispiel einer Betreiber GbR Vertragsbeispiel einer Mieter GbR

Wenn alle in der Betreibergemeinschaft sind findet kein Eigentumswechsel statt, da jeder eine entgeltliche Eigenendnahme vornimmt. Es fällt weder Stromsteuer noch EEG oder KWK Umlage an.

Bernigo

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10

Donnerstag, 26. Januar 2012, 15:10

Ist doch alles eine glückliche Energiegemeinschaft, alle zusammen betreiben den Dachs und sind in der Betreibergemeinschaft ( nicht Eigentümer )

Hallo Dachsfan,

eigendlich beabsichtige ich nicht meinen Dachs zu verschenken! Aber Spaß beiseite würde ein Zwergenanteil von 1% genügen?, oder würde sowas von den Stadtwerken als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen? Muss der Dachs dann auch extra versichert werden, oder bleibt er in der Hausversicherung enthalten? Würde ein Summenzähler im Haus 1 reichen, oder würden die Stadtwerke für jedes Haus auf einen Summenzähler bestehen?
Wie Du siehst Fragen über Fragen. Interessant finde ich dieses Modell ggf. nach Ablauf der KWK-Förderung.

Viele Grüße

Bernigo

11

Donnerstag, 26. Januar 2012, 15:20

Betreibergemeinschaft heißt nicht Eigentümergemeinschaft, d.h. der Dachs bleibst weiter Dein Eigentum. Wenn Du ein Nachbarhaus anschließt, werden künftig alle Häuser über den einen Summenzähler mit Strom versorgt.

Dann vereinbarst Du, eine Betreibergemeinschaft das muss immer geschehen, damit keine Umsatzsteuer, Energiesteuer und Umlagen anfallen. Vorlagen findest Du in dem Link meines vorherigen Beitrags. Wie das ganze dann abgerechnet werden soll wird vereinbart, in der Regel sagt man einfach z.B. keine Grundgebühr und normaler Arbeitsstrompreis des Netzbetreibers.

Meines Wissens arbeitet Senertec an einem update das endlich den Stromzähler ( Bezugsstromrichtung ) auswertet und den Dachs aufgrund der Zählerimpulse dann startet.

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