Nachdem sich Fragen ob man wirklich gemäß der neuen
Heizkostenverordnung 2009 nicht mehr messen muss ( wesentliche Kostenreduktion ) möchten wir darauf hinweisen, dass die Einsparmöglichkeit besteht auf die Verbrauchserfassung zu verzichten.
Viele Betreiber sollen bis zum 31.12.2013 die Messgeräte zur Erfassung des Warmwasseranteil nachrüsten ( §9,2 HKVo), allein das aber überwiegend die Wärme durch KWK Anlagen erzeugt wird macht jede Art von Messung unnötig.
Nach §11,3a HKVo besteht für Gebäude die mit Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder Wärmepumpen oder Solaranlagen Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung ( also auch der Messpflicht )
Auch hier macht der Gesetzgeber deutlich das er Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mehr und mehr zum Standart machen will. Wohneigentumsgebäude und Mietshäuser müssen ansonsten kostenintensive Messungen auch der Gemeinschaftsräume ( Schmimmbad, Trockenräume, Saunen etc.) des Warmwassers ( mit Wärmemengenzählern ) der Wohnraumeinheiten etc. durchführen. Hier lohnt es sich zu überlegen ob nicht sehr massiv Kosten eingespart werden können und eine KWK Anlage eingesetzt werden soll, die auch die Stromversorgung realisiert.