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Freitag, 6. März 2009, 22:57

Betreiber fragen nach dem Recht auf Verzicht der Messpflicht gemäß der neuen Heizkostenverordnung 2009

Nachdem sich Fragen ob man wirklich gemäß der neuen Heizkostenverordnung 2009 nicht mehr messen muss ( wesentliche Kostenreduktion ) möchten wir darauf hinweisen, dass die Einsparmöglichkeit besteht auf die Verbrauchserfassung zu verzichten.

Viele Betreiber sollen bis zum 31.12.2013 die Messgeräte zur Erfassung des Warmwasseranteil nachrüsten ( §9,2 HKVo), allein das aber überwiegend die Wärme durch KWK Anlagen erzeugt wird macht jede Art von Messung unnötig.

Nach §11,3a HKVo besteht für Gebäude die mit Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder Wärmepumpen oder Solaranlagen Ausnahmen von der verbrauchsabhängigen Abrechnung ( also auch der Messpflicht )

Auch hier macht der Gesetzgeber deutlich das er Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mehr und mehr zum Standart machen will. Wohneigentumsgebäude und Mietshäuser müssen ansonsten kostenintensive Messungen auch der Gemeinschaftsräume ( Schmimmbad, Trockenräume, Saunen etc.) des Warmwassers ( mit Wärmemengenzählern ) der Wohnraumeinheiten etc. durchführen. Hier lohnt es sich zu überlegen ob nicht sehr massiv Kosten eingespart werden können und eine KWK Anlage eingesetzt werden soll, die auch die Stromversorgung realisiert.
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