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Freitag, 20. März 2009, 18:19

zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung auch für KWK Anlagen oder nicht ?

Betreiber fragen ob Handwerksbetriebe und Servicebetriebe sich auch an die zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung für KWK Anlagen halten müssen, oder wie das mit einer Störung innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf ist ?(

Einige Betreiber berichten das nach Eigenwartungen, oder fehlerhaften Selbstmontagen ( falsche Vorgehensweise, falscher Brennstoff, falsche Bedienung ) eine kostenfreie Reparatur von der Fachfirma verweigert wurde. Grundlegende Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung ist tatsächlich, dass nicht eigenmächtige Veränderungen durchgeführt werden, insbesondere wenn diese nicht fachgerechten Eingriffe die oder eine Störung verursachen könnten.


Betreiber von KWK Anlagen gehen durch die ständige Verwechslung der beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie davon aus, dass jede Kaufsache mit Montageverpflichtung eine zweijährige Nutzungsdauer besitzen müsse, in der alle Schäden kostenfrei repariert werden müssen. Grundsätzlich ist dies leider nicht so :-!!

War Eure KWK Anlage in den ersten zwei Jahren defekt, wie habt Ihr Euren Servicepartner ( Fachbetrieb) im Schadensfall erlebt ;( ?(
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Dachser

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2

Samstag, 21. März 2009, 05:48

Bei mir war die Einspritzdüse defekt. Der Servicebetrieb war sehr gut, bis auf den Preis, aber diese Kosten hat ja dann SenerTec übernommen und deshalb bin ich damit zufrieden. :party:
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

3

Samstag, 21. März 2009, 22:44

Bei mir war zu hoher Motorölverbrauch, es wurde jedoch aus Kulanz kostenlos nachgefüllt und nun kostenlos eine andere Düse für die Spritzölkühlung eingebaut. Eine offizielle Anerkennung der Gewährleistung gab es nicht.
Außerdem startet mein Dachs nicht, wenn er mal einige Tage gestanden hat (zuletzt ein Wochenende). Inzwischen sieht das auch mein Servicetechniker als ungewöhnlich an und vermutet ein Problem im Gasblock - inzwischen sind wir aber aus Garantie und Gewährleistung raus (Baujahr 2005). Derzeit verhandeln wir mit Senertec, da das Problem eigentlich schon vom ersten Tag an bestand (nach der Montage brauchte der Techniker über eine Stunde mit Startversuchen).

Dachser

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4

Sonntag, 22. März 2009, 06:36

Ehrlich gesagt, sehe ich das als klare Angelegenmheit an, denn der Fehler war bei dir schon seit der Inbetriebnahme da und so ist es ein Garantiefall. Ich glaube auch nicht, daß Senertec da Schwierigkeiten macht. Als mein Dachs eingebaut waurde, da het er bei der Inbetriebnahme auch eine paar Starts gebraucht, bis er zum Laufen kam, aber seither habe ich keine Problem und das obwohl meiner mit Rapsöl läuft und den ganzen Sommer steht, weil meine Brauchwassererwärmung vom Solardach kommt.
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

5

Sonntag, 22. März 2009, 15:45

Außerdem startet mein Dachs nicht, wenn er mal einige Tage gestanden hat
Das hättest Du aber auch innerhalb der ersten zwei Jahre reparieren lassen sollen :denk :!:
Ehrlich gesagt, sehe ich das als klare Angelegenmheit an, denn der Fehler war bei dir schon seit der Inbetriebnahme da und so ist es ein Garantiefall.
Eine Störung innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf ist ein ein Gewährleistungsfall nach den zwei Jahren ist es sehr schwer feststellbar, ob tatsächlich ein Herstellungsfehler oder Material- oder Produktionsbedingter Mangel bei der Übergabe vorhanden war :-!!

Der Betreiber muss wissen, das in diesem Fall eindeutig die Beweislast beim Betreiber liegt und in der Regel die sogenannte Verjährung eingetreten ist.
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6

Sonntag, 22. März 2009, 19:02

Das hättest Du aber auch innerhalb der ersten zwei Jahre reparieren lassen sollen
Hast Du schon mal einen Handwerker gesehen, der frei zugibt, das ein Fehler vorliegt, bei Sachen die er gerade installiert hat? :tomate:
Zunächts hieß es, das sein nur eine Einstellungsfrage (bei der Inbetriebnahme), dann lag es an Luft, die sich bei Stillstand am tiefsten Punkt in der Gasleitung sammelt, dann war's das feuchte Gas,... Was soll ich als Laie dagegen sagen?*** Außerdem gibt es bei mir nicht viele längere Stilstände. Im Winterhalbjahr startet er mehrmals den Tag, im Sommer steht er ganz (und sprang danach aus oben genannten "Gründen" bisher nie selbst wieder an). Es ist selten, das es mal im Frühjahr wärmer wird, der Dachs abschaltet und nach einigen Tagen wegen Kälteperiode wieder starten muß. Die letzte Standzeit war wegen fehlendem Öl.... ;(

*** Das ganze erinnert mich an meinen letzten Autokauf: Auto zum Jahreswechsel bestellt, Mitte Januar nach dem Urlaub abgeholt. Der Verkäufer überreicht feierlich die Schlüssel und will das tolle Stück noch kurz präsentieren - aber er springt nicht an. Er orgelt und orgelt, hustet und stinkt, aber läuft nicht. Der Verkäufer erklärt, das liege daran, das der Wagen ja jetzt einige Wochen in der Kälte gestanden hat, wir hätten ja nicht Bescheid gesagt, daß wir ihn heute holen, sonst hätte er ihn schon mal warmlaufen lassen (Temperatur um 0°C). Wir wurden diskret in die Verkaufsräume zurückgeschoben, draußen versuchte man mit zunehmendem, fluchendem Personaleinsatz den Kat zu ruinieren. Schließlich kam heraus: Der Tank war restlos lehr! Aber natürlich waren wir Schuld.... Das ein Neuwagen auch nach einigen Wochen stehen in Minusgraden hätte anspringen müssen, ist dem Verkäufer bei der Suche nach eine Ausrede wohl nicht in den Sinn gekommen. :nono (Übrigens ist das Autohaus wenige Jahre später pleite gegangen.)

7

Sonntag, 22. März 2009, 19:35

Hast Du schon mal einen Handwerker gesehen, der frei zugibt, das ein Fehler vorliegt, bei Sachen die er gerade installiert hat?
Ja eigendlich schon öfter, denn natürlich ist die Inbetriebnahme von neuen Produkten immer eine Hürde. In der Regel funktioniert direkt am Anfang etwas nicht und dann läufts... Ein technisches Gerät bzw. technische Komponenten können imemr kaputt sein, dafür kann keiner etwas und ist auch keine Schande.

Eine Schande ist es einen Fehler nicht zu finden, dafür gibt es wenn man nicht mehr weiter weiß das "Teiletauschen" oder den Werkskundendienst.
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Dachser

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8

Montag, 23. März 2009, 02:49

Ja, aber man möchte es sich mit dem installierenden Handwerker ja auch nicht verscherzen und so läßt man die Maschine erst mal, denn sie läuft ja. Andernfalls müßte man mit dem Handwerker im Streit auseinander gehen. Und trotzdem bin ich der Meinung, daß Mängel die während der Garantiezeit gemeldet wurden und nicht behoben sind, Garantiesache sind und wenn nicht, dann würde ich en Gang zum RA nicht scheuen, denn Richter suchen auch den Kompromiß, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist und da geht der Verbraucher meist nicht schlecht weg.
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

9

Montag, 23. März 2009, 08:29

Meinung ist eine Sache, Recht eine andere und Recht kriegen eine dritte :S :-!!

Nach zwei Jahren tritt in der Regel die sogenannte "Verjährung" ein, d.h. im Schuldrecht bedeutet die Verjährung, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (das Recht, von einem anderen eine Reparatur zu verlangen) aus Gründen des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit nicht mehr zu erfüllen zu müssen (Einrede der Verjährung) :!:

Wenn Du von jemandem Geld zu bekommen hast und ihm 100 mal gesagt hast das er es Dir geben soll, wird der Anspruch zu einem Zeitpunkt verjähren. Dann hast Du keine Ansprüche mehr auf das Geld auch wenn Du ihm immer wieder gesagt hast, das er es Dir geben soll.

Auch bei einem Mängelanspruch verjähren diese nach § 438 BGB nach Abs.1 Punkt 3 nach zwei Jahren sofern nicht ein Mangel nach Punkt 2b verursacht wurde. Dies kann zum Beispiel entstehen wenn in einem Gebäude nur eine KWK Anlage eingebaut ist und Kondensatwasser in Mauerwerk eingetreten ist und einen Schaden am Gebäude verursacht hat. Oft kann man einen Mangel sehr schlecht erkennen weil die Leitungen verdeckt montiert wurden oder sogar eingeputzt wurden, in diesen Fällen entscheiden die Richter zu Gunsten der Betreiber in der Regel auf eine Verjährungszeit von 5 Jahren. Ist diese verdeckte Installation nicht gegeben und an dem Bauwerk selbst kein objektiver Schaden entstanden beträgt die Verjährungszeit 2 Jahre.

Abhilfe ist ein Mängelprotokoll in dem man feststellt das ein Mangel besteht, der bei der Übergabe vorhanden war und der Verkäufer bzw. Installateur auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dann wird für diesen Mangel die Verjährung aufgehoben.

Eine Meldung innerhalb der zwei Jahresfrist ändert nichts am Fristablauf der Verjährung, streng genommen hast Du keinen Anspruch mehr :negativ:
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