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Mittwoch, 21. November 2007, 19:24

Novelle des Schornsteinfeger Gesetzes in diesem Jahr unwahrscheinlich

Nachdem weiterhin der Schornsteinfeger in einem Bundesland für KWK Anlagen zuständig ist, in anderen nicht wird eine Novelle noch in diesem Jahr nicht mehr erwartet. Wie die Schornsteinfeger Lobby mitteilte, müsse um ein "gutes Schornsteinfegergesetz" gestritten werden, das wirtschaftliche Perspektiven offen hält. Auch müsse das Gesetz die Altersversorgung regeln....... ?(
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Dachser

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2

Donnerstag, 22. November 2007, 03:43

Bedauerlich, wenn man bedenkt, daß es um deren wirtschaftliche Perspektive und Altersversorgung geht, um das eigentliche, nämlich die Reinigung des Kamins und Messung am Öl-Gasbrenner sind wohl zweitrangig. Ich wäre dafür, daß das Amt des Kaminfegers privatisiert wird.
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

3

Donnerstag, 22. November 2007, 14:45

Hallo Dachser,

aber etwas soziale Verantwortung sollte man auch haben. Wenn jemand sein ganzes Leben in diesem Beruf tätig war, kann man das nicht so plötzlich ändern. Da muss man einen Übergang schaffen damit sich junge Menschen auf diese Bedingungen vorbereiten können. Für die Alten ist das zu spät.

Wenn Du in der Sitation wärst und hättest jahrelang für die Alterversorung gezahlt und plötzlich gibt es nix würdest Du dich auch wehren.

Mann sollte es nicht immer nur aus seiner Sicht sehen.

Uns gefällt der Schornsteinfeger nicht, da wir zwangsweise zur Kasse gebeten werden. Das ist bei anderen Dingen genauso (siehe GEZ).

Mich betrifft es genauso, aber so viel Geld ist das wiederum ja auch nicht und die Fernseh Gebühr ist teurer. :P

Dachser

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4

Donnerstag, 22. November 2007, 15:09

Hallo Gast01,
das wäre doch einfach zu regeln, der der einbezahlt hat, bezieht aus dieser Kasse auch etwas raus, ist ja auch gar nicht anders zu machen, weil der Einzahler auch einen Anspruch auf sein Geld hat. Deshalb sehe ich auch nichts unsoziales am privatisieren, je länger jemand einbezahlt hat, je höher sein Anspruch und wenn es privatisiert wird, muß er seinen Beitrag zur Rentenkasse bezahlen und bezieht dann dort seinen Anspruch.
Ist übrigens bei mir auch so, ich war 12 Jahre Bäcker und habe in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt, jetzt bin ich fast 16 Jahre Staatsdiener und bekomme meinen Anteil von dort wieder. Würde ich jetzt wieder in die Privatwirtschaft wechseln, würde ich ja auch wieder einbezahlen.
Meine Schwester z.B. war in Amerika, Frankreich, London, Schweiz und auch Deutschland tätig. Sie wird von jedem Land ihren Rentenanteil erhalten(hoffentlich).

Ich habe übrigens zu meinem Kaminfeger ein ganz gutes Verhältnis, der war sogar bei der Installation meines Dachs dabei und stand im Schlafzimmer und hielt den Schlitten mit dem Seil.
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5

Donnerstag, 22. November 2007, 15:39

Ich möchte gern Dachser zustimmen, es ist mir nicht klar was genau das Schornsteinfeger Gesetz mit der Rentenzahlung zu tun hat. Es kann doch nicht sein, das einerseits wir als Betreiber an den Schornsteinfeger ein Entgeld für seine Tätigkeiten zahlen, andererseits wir als Betreiber wir jetzt weiter an diesen einen Bezirksschornsteinfeger weiterzahlen sollen udn auf unser Recht jemand anderes zu beauftagen verzichten sollen, nur weil die Bezirksschornsteinfeger an die Rentner Rente zahlen, also einen eigenen Ausgleichstopf ( Rentenkasse) gemacht haben. Jeder ist soch für seine Renteneinzahlungzahlung selbst verantwortlich, oder soll ein Gesetz hier Bestand haben nur weil eine "Renten" hier ebenfalls eingebaut war. Ich halte dies für Rechtswidrig eine Rente hier als Knebel mit einzubauen.
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Dachser

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6

Donnerstag, 22. November 2007, 16:27

Aus eigener Erfahrung aus der Privatindustrie und öffentl.Dienst ist zu bemerken, daß Private effizienter arbeiten. Es gibt aber Bereiche, die einfach nicht zu privatisieren sind, da hoheitliche Tätigkeiten auszuführen sind.
Der Kaminfeger gehört m.E. nicht dazu, einen Kamin zu reinigen oder eine Messung an der Heizanlage durchzuführen hat nichts hoheitliches in sich. Mit Rente hat das auch nichts zu tun, weil auch ein Beamter aus seiner Tätigkeit als Beamter ein Altersruhegeld für die Zeit, in der er beim Staat beschäftigt war, bezieht.
Vermutlich hat man dem Kaminfeger dieses Privileg gegeben, weil sonst kaum jemand den Kamin reinigen läßt und Heizungen dann nicht mehr getauscht würden, bevor der Defekt eintritt. Die Preise für eine Reinigung sind m.E. überzogen, bei mir ist er nicht mal mehr aufs Dach gestiegen, sondern hat es von unten gereinigt, ich würde sagen 5 Minuten hats gedauert und gekostet hats glaube ich 25,-€. In der Privatwirtschaft mit Konkurrenz könnte er diese Summe niemals verlangen, sonst würde ich heute noch Kaminfeger werden. ;)
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7

Freitag, 18. Januar 2008, 21:46

Die Neuerungen im Schornsteinfegergesetz sind weiterhin durch die seitens der Schornsteinfeger geforderten Übergangsfristen blockiert.
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8

Mittwoch, 26. März 2008, 19:59

Das Schornsteinfeger Reförmchen

Aufgrund zahlreicher Anfragen nochmals: Das Kehrmonopol der Schornsteinfeger bleibt quasie erhalten.

Läßt man in Zukunft ( ab 2013 ) nicht vom "Bezirksbevollmächtigter" kehren und überprüfen, darf dieser kostenpflichtig die Arbeit seines Kollegen kontrollieren. :-((( :-(vogel

Zusätzlich als besondere "Strafe" darf der "Bezirksbevollmächtigter" nochmals zwei mal innerhalb der 7 Jahre ( Ausschreibungszeitraum) die Anlage überprüfen. Dies nennt man dann "Feuerschau" :-(vogel ;(

Mehr dazu: http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.p…steinfeger_2008
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Samstag, 28. Juni 2008, 19:39

Meine Schwester z.B. war in Amerika, Frankreich, London, Schweiz und auch Deutschland tätig. Sie wird von jedem Land ihren Rentenanteil erhalten(hoffentlich).


:love: Da denke ich doch ganz unbewusst...was ein Durcheinander..... und erinnert mich an die Diskussionen am "Reförmchen Schornsteinfegergesetz".

Hier ist man bisher noch nicht weitergekommen, aber man will jetzt zu Potte kommen und das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft setzen. Weiterhin ungeklärt ist eigendlich fast alles, da eine Vielzahl von Verfassungsrechtler gewarnt haben, dass die neue Novelle ( Gesetzesentwurf ) Verfassungswidrig ist.

Nicht nur das qualifizierte Unternehmen bereits in diesem Jahr in Deutschland tätig werden dürfen, deutsche Unternehmen jedoch nicht. Auch die Übergangsfristen wird sicher kaum einer verstehen, denn wird ein Kehrbezirk bis zum 31.12.2009 neu vergeben, erfolgt das nach altem Recht und der Bezirksschornsteinfeger darf bis zum 31.12.2012 wirken, das neue Recht gilt hier erst ab dem 1.1.2013 ;( :denk

Wird der Bezirk nach dem 01.01.2010 neu vergeben gilt hier schon das neue Schornsteifegergesetz. 8o

Die Schornsteinfeger sollen bereits in der Übergangsfrist auch Energieberatungen und Wartungen anbieten dürfen X(

Viele Betreiber fürchten Repressalien ( also quasie Erpressungen ) und würden vieleicht aus Angst dem Schornsteinfeger die Wartung übertragen, damit dieser die Anlage "abnickt" während ansonsten der Schornsteinfeger ansonsten "beleidigt sein könne" und Probleme macht. Wollen wir hoffen das wie im Gespräch wenigstens Öl- und Gasanlagen ausgenommen werden, ansonsten werden die Schornsteinpfleger noch alle "Dachsdoktoren" und andere KWK Wartungsfachleute :denk X(
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