Meine Schwester z.B. war in Amerika, Frankreich, London, Schweiz und auch Deutschland tätig. Sie wird von jedem Land ihren Rentenanteil erhalten(hoffentlich).

Da denke ich doch ganz unbewusst...was ein Durcheinander..... und erinnert mich an die Diskussionen am "Reförmchen Schornsteinfegergesetz".
Hier ist man bisher noch nicht weitergekommen, aber man will jetzt zu Potte kommen und das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft setzen. Weiterhin ungeklärt ist eigendlich fast alles, da eine Vielzahl von Verfassungsrechtler gewarnt haben, dass die neue Novelle ( Gesetzesentwurf ) Verfassungswidrig ist.
Nicht nur das qualifizierte Unternehmen bereits in diesem Jahr in Deutschland tätig werden dürfen, deutsche Unternehmen jedoch nicht. Auch die Übergangsfristen wird sicher kaum einer verstehen, denn wird ein Kehrbezirk bis zum 31.12.2009 neu vergeben, erfolgt das nach altem Recht und der Bezirksschornsteinfeger darf bis zum 31.12.2012 wirken, das neue Recht gilt hier erst ab dem 1.1.2013

:denk
Wird der Bezirk nach dem 01.01.2010 neu vergeben gilt hier schon das neue Schornsteifegergesetz.
Die Schornsteinfeger sollen bereits in der Übergangsfrist auch Energieberatungen und Wartungen anbieten dürfen
Viele Betreiber fürchten Repressalien ( also quasie Erpressungen ) und würden vieleicht aus Angst dem Schornsteinfeger die Wartung übertragen, damit dieser die Anlage "abnickt" während ansonsten der Schornsteinfeger ansonsten "beleidigt sein könne" und Probleme macht. Wollen wir hoffen das wie im Gespräch wenigstens Öl- und Gasanlagen ausgenommen werden, ansonsten werden die Schornsteinpfleger noch alle "Dachsdoktoren" und andere KWK Wartungsfachleute :denk