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Montag, 11. August 2008, 23:05

Wieviel Schornsteinfeger Braucht der Dachs

Also irgendwo hatte ich gehört, KWK (bei mir der Dachs) sei keine Heizung, sondern ein Kraftwerk daher heiße die Abgasführung auch nicht Schornstein. Und daher sei auch nicht der Schornsteinfeger, sondern der TÜV zuständig.

Der Schornsteinfeger war trotzdem nach der Inbetriebnahme da, hat sich das Abgasrohr angeschaut und CO gemessen. Ich dachte, das wärs nun. Vor einer Woche jedoch steht er wieder im Keller, will alles erneut überprüfen. Er sagt, das sei alle 2 Jahr Pflicht. Dachser schreibt in anderem Beitrag was von 6 Jahren.
Kann mir jemand sagen, wie oft der Schornsteinfeger nun wirklich kommen muß und was er kontrolliert?

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Dienstag, 12. August 2008, 01:17

Er sagt, das sei alle 2 Jahr Pflicht


Das ist richtig, denn die Frage lautet nicht "Wieviel Schornsteinfeger braucht der Dachs" sondern wieviel Dachse braucht der Schornsteinfeger" :!: ;(

Der Schornsteinfeger ist für Abgasleitungen zuständig, auch eine druckdichte feuchtigkeitsbeständige Abgasleitung unterliegt der regelmäßigen Prüfpflicht der Schornsteinfeger, so will es der Gesetzgeber.
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Dachser

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3

Dienstag, 12. August 2008, 05:19

Zitat

Dachser schreibt in anderem Beitrag was von 6 Jahren.
Bei mir war der Kaminfeger beim Einbau des Dachses dabei. Er war sogar beim Einbau behilflich, stand mit dem Seil in meinem Schlafzimmer um den Dachs auf dem Schlitten den Keller runter zu lassen. Als die Abgasleitung verbaut war, ging er wieder und kam bis heute nicht wieder.
Angeblich, so wurde mir gesagt, kommt er alle 5 Jahre zur Prüfung wieder.
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

4

Dienstag, 12. August 2008, 07:57

Hallo,
also der Schornsteinfeger ist definitiv für Abgasleitungen zuständig und das ist allgemein überall so.
Die Abgasleitung unterliegt der regelmäßigen Prüfpflicht der Schornsteinfeger.

Zuerst erfolgt eine Erst-Abnahme der Leitung und dann eine wiederkehrende Prüfung.
Beim Zeitabstand bin mir noch nicht sicher, aber er sollte so bei 5 oder 6 Jahren liegen.
Die Prüfung besteht in der Regel aus einer Sichtprüfung. Preventive Reinigungs-Versuche mit Besen sollte man aber auf keinen Fall zulassen. Die führen nur zu einer Beschädigung der Leitung.
Wenn tatsächlich Rückstände in der Leitung sind (bei Sichtprüfung festgestellt) sollte man mit einer Spülung die Leitung reinigen.
Daxi

Dachser

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5

Dienstag, 12. August 2008, 09:10

Zitat

Wenn tatsächlich Rückstände in der Leitung sind (bei Sichtprüfung
festgestellt) sollte man mit einer Spülung die Leitung reinigen.
Sehe ich das dann an der Öffnungsklappe im Bogen? Dann wäre es ja leicht dies dort sauber zu halten, zumal bei mir ja nur Kunststoffrohr zusammengeschoben wurde, welches man leicht zerlegen und reinigen könnte.
:thumbsup: Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. :thumbup:

6

Dienstag, 12. August 2008, 12:10

Ganz bestimmt wird das Kunstoffrohr nicht "zerlegt" normalerweise sollte sich kein Dreck absetzen. Bei Heizölanlagen mit normalem Heizöl ( hoher Schwefelgehalt und andere Inhaltsstoffe) setzen sich Rückstände ab, die jedoch im wesentlichen in der Kondensatfalle und im Bereich der Reinigungsöffnung sind. Diese werden normalerweise regelmäßig von den Pflegern beseitigt, auf Sauberkeit des Kondensatablaufes muss auch besonders geachtet werden.

Ich persönlich habe einen Injektorkopf aus dem Bereich Abfluss & Co dieser zieht sich selbst durch den Wasserdruck des Kärcher Hochdruckreinigers durch die Abgasleitungen und reinigt diese.
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7

Dienstag, 12. August 2008, 18:12

Also bei mir ging der Schornsteinfeger bisher (Erstabnahme und 2-Jahres-Inspektion) nur mit seiner Kamera durch und guckt, ob alle Rohre sauber zusammenstecken und keine Abgase entweichen können. Für sehr wichtig hielt das der Schornsteinfeger bei der Erstabnahme (das war noch unser alter, jetzt waren so zwei junge da) selbst nicht, da das Abgasrohr in einem Schornstein verlegt ist. Ist also was undicht, wird niemand vergiftet, sondern es versottet höchstens der Schornstein.

Aber wie sieht es mit der CO-Messung aus, weswegen die vor zwei Woche unbedingt bei 35° den Dachs zu starten versuchten (und zum Glück nicht schafften)? Nun wollen sie im Herbst wiederkommen.

8

Dienstag, 12. August 2008, 19:44

Die Schorni`s dürfen die CO Messung machen - siehe : http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.p…chornsteinfeger

( Aufgrund eines updates werden Bilder leider derzeit nicht dagestellt - ist in Arbeit)
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9

Dienstag, 12. August 2008, 21:31

Also das mit den schwarzen Männern ist ein eigenes Thema. Es ist von Bundesland zu Bundesland anders. Die Kehrverordnung ist Ländersache. Zusätzlich kommt es halt noch auf den Schornsteinfeger an. Wenn man einen hat der noch genug zu tun hat mit Holzheizungen oder Ölkesseln lässt er einen mit dem Dachs eigentlich in Ruhe, auch wenn er das Recht hätte regelmäßig den Abgasweg zu überprüfen. In den meisten Ländern in einem Abstand von zwei Jahren wie bei der Gasbrennwerttherme. Auch darf er in den meisten Ländern eine CO-Messung machen, doch man beachte die Messstellen. Bei dem Dachs mit Kondenser ist es unterhalb des Kondensers am Reinigungs-T-Stück des 80er Abgasrohres. Beim Dachs ohne Kondenser ist die Messstelle NACH dem EFS-Einführungsstück. Entweder im Rauchrohr oder im Mauerfutter also.

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schumes

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10

Montag, 17. November 2008, 17:19

war bis ich wieder zur schule ging selbst ein schwarzer mann wir haben das so gemacht : eine erstabnehme der leitung und dann eigentlich nichts mehr ausser bei den rapsöl bhkw das wir hatten war eine reinigung auf wunsch des betreibers zu machen .das ist eine sauerei durch das kondensat war alles sehr schmierig , konnten nach der reinigung der leitung alles wegschmeißen da alles schmierig war(schwamm als kehreinlage, handschuhe ).zum schluß habe ich das ganze mit wasser gereinigt unten auseinander ziehen ausspülen und gut. im den heizöl und gas bhkw´s war nie was drin.

11

Samstag, 22. November 2008, 22:46

Der Schornsteinfeger war wieder da für die Abgasmessung, hat vorher nachgefragt, ob der Dachs jetzt läuft. Haben uns nett unterhalten und über die Steine beim KWK ausgetauscht. (Die Steine, die auf seinem Weg liegen und die Felsen, die man ihm in den Weg zu legen versucht :D .)

Und: jetzt bekomme ich mit der Rechnung einen Brief. Wir hatte uns auch über die regelmäßige Überwachung unterhalten, und er hat nachgeschaut und festgestellt, das er den Dachs nicht hätte messen müssen (NRW). Daher hat er nur die Sichtprüfung des Abgasrohrs berechnet. Wirklich sympatisch! Gibt Irtümer zu!

schumes

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12

Sonntag, 23. November 2008, 10:52

das sollte normal sein seine fehler zuzugeben. ist das mit der messung in ganz deutschland nicht genauso in bayern muß nicht gemessen werden, da das bimschg und bimschv eine deutsche verordnung ist.

13

Sonntag, 23. November 2008, 14:25

Nein es ist Ländersache. In jedem Bundesland sieht es etwas anders aus. Wobei es auch von Schornsteinfeger zu Schornsteinfeger anders gehandhabt werden kann. Das liegt aber eher daran das den Schornsteinfegern teilweise die notwendigen Messgeräte fehlen um z. B. die Dichtheit des Abgassystemes zu überprüfen, was normalerweise bei der Inbetriebnahme gemacht wird.

Dachs
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14

Sonntag, 23. November 2008, 14:27

Wobei es auch von Schornsteinfeger zu Schornsteinfeger anders gehandhabt werden kann.
Das kann ich nur unterstreichen :!: :-!! Hier wurde zum Beispiel bei einem Heizöl Dachs Russemission gemessen.
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Bernigo

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15

Dienstag, 25. November 2008, 13:39

Hallo Zusammen,

mein Dachs und mein Spitzenlastkessel sind jedenfalls aus dem Schornsteinfegerverein ausgetreten. Dieser war einmal da und hat sich die Sache angeschaut und war seidem nicht mehr gesehen........ ((lachen(( ((lachen(( ((lachen((

Natürlich war selbst die Erstbesichtigung kostenlos!

Viele Grüße

Bernigo

16

Dienstag, 25. November 2008, 22:06

Doch vorsicht er kann jederzeit wieder kommen :schimpf: . Man kann nur hoffen das er die Adresse aus seiner Kartei gelöscht hat. Das gleiche hoffe ich alerdings auch von meinem Schorni.

Dachs
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17

Samstag, 24. Juli 2010, 15:36

Abgaswegeüberprüfung

Mein Dachs ist am 19.09.2008 in Betrieb gegangen und hat zu diesem Zeitpunkt auch die Dichtheitsprüfung der Gasanlage durch den Schornsteinfeger erhalten. Heute hat mein Schornsteinfeger mir einen Termin 04.08.2010 für die Abgaswegeüberprüfung geschickt.

Ist das wirklich alle zwei Jahre notwendig bzw vorgeschrieben ?(

Außerdem hat er mir gleich ein Angebot für eine Gasleitungs und Geräte-Check Überprüfung nach TRGI 2008 mitgeschickt,

für die ersten beiden Gasverbrauchseinrichtungen 16€ für jede weitere 6€. Diese Überprüfung soll jährlich vorgeschrieben sein.

Technische Regeln für Gasinstallation Nr. 13.3.1.1

Wie ist euer Wissenstand :huh:

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18

Samstag, 24. Juli 2010, 18:38

Dichtigkeitsprüfung von Gas- und Abgasleitungen beim Dachs

Mein Dachs ist in 2001 in Betrieb gegangen.
Die Abgasleitung aus Kunststoff führt direkt aus dem Kelleraum durch die Wand und dann nach oben bis kurz unter die Dachtraufe und dann waagerecht bis über den Dachüberstand hinaus.
Der Schorni war da und hat geprüft.
Ich musste noch ein Gitter am Rohrausgang machen , damit kein Vogel in dem Rohr sein Nest baut.
Ich glaube der wäre bei dem ersten Anlauf des Dachses sowieso rausgeflogen.
Seitem ist der Schorni bei mir nicht mehr gewesen, Dachs ist alleinige Heizung.
Wenn ich die KÜO richtig interpretiere entfällt bei mir auch die CO-Messung KÜO §1(2)2 (s.Beitrag
Neues Schornsteinfeger Gesetz verabschiedet - aber wo ist der
Wettbewerb ????
).
Ob der Schorni dann noch kommt ist die Frage.

Die Gaszuleitung ist 2001 durch einen sogenannten Sachverständigen geprüft worden.
Lt. Mitteilung meines Gaslieferanten (Flüssiggas) ist eine Wiederholungsprüfung alle 10 Jahre erforderlich.
(wurde mir jetzt für 98,--Euronen angeboten, da der Tank auch geprüft werden muss).

19

Samstag, 24. Juli 2010, 18:43

Ist das wirklich alle zwei Jahre notwendig bzw vorgeschrieben
Nach §1 KÜO sind Blockheizkraftwerke überprüfungspflichtig. Die Abgaswege werden geprüft und es dürfen z.B. nicht mehr als 1.000 ppm Kohlenmonoxid in der Raumluft vorhanden sein, d.h. auch die Raumluft wird gemessen. Dicht geschweisste Abgasleitungen ( also eine verlegte 1" Leitung ohne Kondenser ) sind von der Überprüfung ausgenommen.

In jedem zweiten Jahr werden Blockheizkraftwerke überprüft die mit oder ohne Kondenser an eine Abgasanlage ( z.B. Kamin) angeschlossen sind.
Diese Überprüfung soll jährlich vorgeschrieben sein.
Die sogenannte "Gas - Hausschau nach TRGI 2008" ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht Pflicht das stimmt. Eine jährliche Sichtkontrolle die Dokumentiert werden muss kann auch vom Eigentümer selbst vorgenommen werden, eine Vorschrift das der Schornsteinfeger oder Installateur dies machen muss gibt es nicht !

Neben dieser "Hausschau" fordert die TRGI 2008 das jede 12 Jahre die Dichtheit bzw. die Gebrauchsfähigkeit der Gasleitungsanlage durch einen eingetragenen Installateur überprüft werden muss und eine Dokumentation angefertigt werden muss.
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schumes

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20

Montag, 26. Juli 2010, 06:36

>1000 ppm CO in der raumluft kannst du auch ohne messgerät herausfinden indem du nach einigen minuten eifach umfällst und ohne hilfe auch dauerhaft liegen bleibst

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