Mein Dachs ist in 2001 in Betrieb gegangen.
Die Abgasleitung aus Kunststoff führt direkt aus dem Kelleraum durch die Wand und dann nach oben bis kurz unter die Dachtraufe und dann waagerecht bis über den Dachüberstand hinaus.
Der Schorni war da und hat geprüft.
Ich musste noch ein Gitter am Rohrausgang machen , damit kein Vogel in dem Rohr sein Nest baut.
Ich glaube der wäre bei dem ersten Anlauf des Dachses sowieso rausgeflogen.
Seitem ist der Schorni bei mir nicht mehr gewesen, Dachs ist alleinige Heizung.
Wenn ich die KÜO richtig interpretiere entfällt bei mir auch die CO-Messung KÜO §1(2)2 (s.
Beitrag
Neues Schornsteinfeger Gesetz verabschiedet - aber wo ist der
Wettbewerb ????).
Ob der Schorni dann noch kommt ist die Frage.
Die Gaszuleitung ist 2001 durch einen sogenannten Sachverständigen geprüft worden.
Lt. Mitteilung meines Gaslieferanten (Flüssiggas) ist eine Wiederholungsprüfung alle 10 Jahre erforderlich.
(wurde mir jetzt für 98,--Euronen angeboten, da der Tank auch geprüft werden muss).