In der KWK Betreibergemeinde verunsichern Meldungen die nach Auslaufen der KWK Förderung für neue Bestandsanlagen (
KWK Zuschlag bis 0,56 ct /kWh in 2009 sinkend - ab 2010 kein KWK Zuschlag mehr) von einigen Netzbetreibern Post erhielen das ab dem 31.12.2009 für eingespeiste elektrische Energie nichts mehr gezahlt wird. Das Einspeisen sei zwar weiterhin erlaubt und wird auch als Geschenk dankend angenommen, aber Geld vom Netzbetreiber gibt es nicht mehr. :blush2:
Nur KWK Anlagen mit mehr als 50 kW Leistung verlieren am 01.01.2010 die Verpflichtung des Netzbetreibers zur Abnahme und Vergütung 
(
KWK Gesetz 2009 §4 - hier Absatz 4 )
Da auch einigen Betreibern von kleineren KWK Anlagen verunsichernde Informationen zugegangen sind, bitten wir höflich um Nachricht, wenn auch Ihnen eine dementsprechende Nachricht zugegangen ist. Bisher war es so, dass die Netzbetreiber das Gesetz offenbar nicht genau gelesen hatten und allen Betreibern von KWK Anlagen aus den Jahren bis 31.03.2002 diese Schreiben übermittelten, versehendlich auch den Kleinkraftwerkbetreibern <50 kW.
Die Ausrede der Netzbetreiber, dass seit dem Zeitpunkt des
Unbundling die Netzbetreiber "nichts mit dem Strom anfangen könnten" da sie ja keinen verkaufen dürfen, ist unrichtig. Die Netzbetreiber benötigen für den Betrieb ihrer Netze jede Menge Strom den sie zukaufen müssen. So günstig wie zum Baseload Preis kommen die Netzbetreiber nie wieder an Strom. Für Betreiber von KWK Anlagen > 50 kW besteht die Möglichkeit ihren überschüssigen ( in das öffentliche Netz eingespeiste Strommengen) selbst zu vermarkten. Abnehmer für KWK Strom sind zahlreich vorhanden.