Sie sind nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 12. März 2009, 16:50

Durchbruch in der Akku Technologie ? Lithium Akkus laden in wenigen Sekunden

Nicht nur für Elektrofahrezeuge der Durchbruch vieleicht auch ein Durchbruch in der Eigenstromversorgung, eine neue Akkutechnologie " Lithiumphosphat-Überzug" verkürzt die Ladezeit auf einige Sekunden und vergrößert die Leistungsdichte, der Akku wird also auch viel Leistungsstärker.

Vieleicht laden doch die KWK Anlagen in Zukunft die Akkus, die wenn die KWK Anlage "AUS" ist die Stromversorgung des Gebäudes über Wechselrichter übernimmt.

Infos auch hier
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

Bernigo

aktives Mitglied

Beiträge: 525

Wohnort: Troisdorf

Beruf: Beamter

  • Nachricht senden

2

Donnerstag, 12. März 2009, 19:04

Vieleicht laden doch die KWK Anlagen in Zukunft die Akkus


Hallo Dachsfan,

ich halte hiervon recht wenig. Das Ding kostet wahrscheinlich ein Haufen Geld, es entstehe Lade- und Speicherverluste. Es wäre doch alles so einfach, hätten wir den saldierenden Stromzähler. Dann hätten wir das Netz als Akku ganz ohne Verluste. Träumen darf man ja, oder? Übrigens gibt es außerhalb von Deutschland ja schon den saldierenden Stromzähler z.B. England.

Viele Grüße

Bernigo

3

Donnerstag, 12. März 2009, 19:15

Ja aber dafür stüzen auch nur in Deutschland Stadtarchive mit unwiderbringlichen hystorischen Dokumenten in Baugruben...... :schimpf:

Wir wissen ja wie es in Deutschland ist, hier wird das nix mit dem saldierenden Stromzählern. Die Stromlobby hat den Kopf geschüttelt und das war`s :-!!

Mit den neuen Akkus soll es nicht so sein, dass grosse Verluste entstehen. Aber man sollte die zwei oder drei Jahre bis zur Marktreife abwarten. Vieles wird versprochen und nicht alles gehalten.... :-!!
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

Schwedenpeter

aktives Mitglied

Beiträge: 1 258

Wohnort: Schwendi

Beruf: Referent für Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie, BHKW Schulungen, Lehrbeauftragter an der Hochschule Ulm

  • Nachricht senden

4

Freitag, 13. März 2009, 22:50

Ich hab mir mal den Mordspaß erlaubt inkognito einen Vertreter eines Stromkonzerns vorzuschlagen den rückwärts laufenden Stromzähler beizubehalten. Das sein doch viel einfacher.

Der Kerl hat nen Raketenstart hingelegt. :sehrgut:
Ein BHKW ist cool :D

5

Samstag, 14. März 2009, 00:26

Mordspaß erlaubt inkognito einen Vertreter eines Stromkonzerns vorzuschlagen den rückwärts laufenden Stromzähler beizubehalten
Hast Du ihn in dem Zusammenhang auch auf das Gewinnbegrenzungskonzept hingewiesen ?( ((lachen((

Ich fürchte dann hätte er dies Krise gekriegt und wäre in Ohnmacht gefallen. :denk ((lachen((

Erzähle ihm, das jetzt wo die grossen Konzerne jedes Jahr die Gewinne verdoppelt hätten, bedauerlicherweise die an Verarmung leidenen KWK Betreiber auch jedes Jahr die Gewinne verdoppeln müssten und alleine schon deshalb der Saldierende Drehstromzähler eingesetzt werden müsse ((lachen((

Wahrscheinlich wird er nie weider mit Dir reden :denk :sehrgut:
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

Schwedenpeter

aktives Mitglied

Beiträge: 1 258

Wohnort: Schwendi

Beruf: Referent für Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie, BHKW Schulungen, Lehrbeauftragter an der Hochschule Ulm

  • Nachricht senden

6

Samstag, 14. März 2009, 14:33

Dem hätte ich gar nichts mehr sagen können. Bevor ich das Wort "Stromeinspeisung" zuende gesprochen hatte, war der schon auf 180.
Ein BHKW ist cool :D

7

Sonntag, 15. März 2009, 09:50

Bevor ich das Wort "Stromeinspeisung" zuende gesprochen hatte, war der schon auf 180.
Da warst DU aber auch ganz schön böse, dieses böse Wort zu sagen :denk :nono ((lachen((

Wusstest Du nicht das die abgerichtet werden wie Hunde - fass und beiß wenn Du "Stromeinspeisung" hörst ((lachen(( ((lachen(( ((lachen((
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

8

Sonntag, 15. März 2009, 11:13

Vergleich

Ich vestehe nicht, warum ihr euch wundert, das die EVU keinen saldierenden Zähler möchte.
Das ist doch nichts anderes, wenn ihr einen Stellplatz oder Garage besitzt und ein Nachbar diese regelmäßig nutzt. Eine Vergütung möchte er mit der Begründung, dass er seinen PKW ja jeden Morgen wieder entfernt, nicht zahlen.

Seht ihr das auch so, ist das für euch logisch?

9

Sonntag, 15. März 2009, 15:47

Seht ihr das auch so, ist das für euch logisch?
Nö :denk :freunde:

Auf den ersten Blick vieleicht aber....... :-!!

Der Netzbetreiber sollte im Gegenzug die Möglichkeit haben per Rundsteuerempfänger einen "Lastgang" anzufordern d.h. über die Betriebszeit mitzubestimmen. Der Netzbetreiber erhält in der Regel dann Strom direkt ins Netz wenn er viel Strom benötigt. Dann brauch er erstens den teuren Spitzenstrom nicht zu beschaffen, also zu kaufen wenn er aus Gasspitzenlastkraftwerken erzeugt werden muss und weiterhin wird das Stromnetz nicht so zu Spitzenlastzeiten belastet da der KWK Strom direkt beim Verbraucher erzeugt wird.

Im Gegenzug verzichtet der Netzbetreiber allerdings auf einen Teil seiner höheren Netzkosten, angeblich sind die ja gar nicht höher sondern alles nur Konzessionsabgaben und Steuern, der Rest ist wirklich Stromsteuer, Mehrwertsteuer, Umlage nach EEG und KWK ...... :denk

Auch sparen KWK Anlagen wertvollen Primärbrennstoff ein, der Gaspreis ist niocht so hoch wie er wäre wenn alles zentral erzeugt werden müsse und und und.....

Also ich könnte mir schon vorstellen, das so etwas Gesetz wird denn alle haben Vorteile und Nachteile, so sollte es im Leben sein. Bei Deinem Beispiel mit der Garage hat nur einer Vorteile und nur einer Nachteile. :-!!
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

10

Sonntag, 15. März 2009, 16:54

@Dachsfan

da sind wir uns einig, es muss sich schon für beide Seiten lohnen. Für das EVU wäre es schon von Vorteil wenn es den Strom bei Spitzenpreisen an der Börse aus KWk-Anlagen in seinem Netz erhalten kann. Nur wieviele Stunden sind das am Tag? Was wird mit windreichen kalten Wochenenden? Wenn dann der Strompreis gegen null geht wird er wohl kaum Interesse haben den Strom aus KWk teurer einzukaufen.

11

Sonntag, 15. März 2009, 18:23

Nur wieviele Stunden sind das am Tag?
Im Sommer läuft der Dachs bei mir etwa 2 Stunden pro Tag stets zur Feierabendzeit, da wir hier den größten Strombedarf haben. Alle kommen von der Arbeit, die Waschmaschinen werden eingeschaltet, die Kochfelder eingeschaltet, die Geschirrspülmaschinen eingeschaltet, es wird gebügelt, gesaugt usw..... ;(

Der Stromzähler kriegt dann immer einen Drehwurm ((lachen((

Was wird mit windreichen kalten Wochenenden?
Nicht immer wird es passen, im WInter läuft meine KWK Anlage natürlich vorzugsweise Tagsüber, es muss ein Gesetz erlassen werden freiwillig wird der Netzbetreiber das nicht machen. Aber aus meiner Sicht ist es machbar und fair wenn der Gesetzgeber einen saldierenden Stromzähler erlauben würde und der KWK Zubau würde beschleunigt :-!!
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

Schwedenpeter

aktives Mitglied

Beiträge: 1 258

Wohnort: Schwendi

Beruf: Referent für Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnologie, BHKW Schulungen, Lehrbeauftragter an der Hochschule Ulm

  • Nachricht senden

12

Sonntag, 15. März 2009, 22:11

Leute, überlegt euch mal wie viel Strom alle Dachse, Delphine und sonstige Viecher produzieren. Das ist lächerlich wenig. Da wären saldierende Zähler eine wegewehte Briefmarke in der Portokasse, wenn jemand zum ungünstigen Zeitpunkt das Fenster aufmacht. Das Gezeter der EVUs ist real lächerlch. Und was könnten wir uns für einen Papierkam sparen...
Ein BHKW ist cool :D

13

Sonntag, 15. März 2009, 22:16

Das Gezeter der EVUs ist real lächerlich. Und was könnten wir uns für einen Papierkam sparen...
Es geht aber real um Widerstand der Netzbetreiber, die KWK Betreiber sollen am besten ihre Anlage wieder verkaufen weil alles so viel Probleme macht. Viele KWK Betreiber waren schon sehr nah dran. :schimpf:
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

14

Montag, 16. März 2009, 09:27

Warum werden keine KWK-Maschinen entwickelt, welche sich mit der Stromproduktion an den Eigenverbrauch anpassen? Der ganze Unsinn entsteht doch nur, weil irgend welche elektrische Wirkungsgrade erreicht werden müssen. Mir wäre es doch völlig egal ob ich nun 30% Strom und 70% Wärme oder wenn ich dann weniger Strom brauche nur 5% Strom und dann eben 95 % Wärme habe, solannge für die Summe Verwendung besteht. Mit einem intelligenten Stromzähler und Inverter-Technik auf der BHKW- Seite müsste das doch gehen, oder?

Übrigens gegen den saldierenden Stromzähler, spricht natürlich auch das staatliche Interesse an der Mehrwertsteuer. Bei einfachem Strom rein und raus aus dem Netz hätte der Staat doch das Nachsehen. Wenn es pro Betreiber nur 150 Euro sind, so sind es bei 20000 Anlagen schon 3 Millionen Euro pro Jahr. Sicherlich wird ein Teil davon durch dessen Verwaltung wieder aufgebraucht, aber mehr als ein Briefmarke bleibt schon über.

Also, gebraucht werden kleine, preiswerte Anlagen ohne Einspeisung, oder eben eine Kombination aus Wärmepumpe und BHKW. Aber nicht für 50000 Euro.

Bernigo

aktives Mitglied

Beiträge: 525

Wohnort: Troisdorf

Beruf: Beamter

  • Nachricht senden

15

Dienstag, 17. März 2009, 14:04

Hallo Zusammen,

anbei ein paar aktuelles Steuerinfos zum EEG und zunm saldierenden Stromzähler.

Viele Grüße

Bernigo

OFD Hannover v. 28.01.2009 - S 7104 - 141 - StO 172

Umsatzsteuer beim Betreiben von Anlagen zur Stromgewinnung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Privathaushaltsbereich

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 BGBl 2004 I S. 1918sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, jeglichen in einer privaten Anlage aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Biomasse erzeugten Strom zu einem festen Einspeisungspreis – abhängig von der Art der Energiequelle – abzunehmen. Betreiber privater Anlagen zur Stromgewinnung, die von dieser Abnahmeverpflichtung Gebrauch machen, können sämtlichen so erzeugten Strom in das allgemeine Netz einspeisen, während sie den privat benötigten Strom in vollem Umfang vom jeweiligen Netzbetreiber einkaufen.

Es wurden daher regelmäßig zusätzliche Stromzähler installiert, um jeweils die Menge des eingespeisten bzw. des privat verbrauchten Stroms zu ermitteln. Ein rückwärtslaufender Zähler, mit dem der von der Anlage erzeugte Strom mit dem für den privaten Verbrauch bezogenen Strom saldiert wird, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht zulässig.

Aus eichrechtlicher Sicht ist jedoch bei kleinen Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 10 kW ein rückwärtslaufender Zähler (sogenannte saldierende Messung) nicht zu beanstanden. Umsatzsteuerlich ist die Verwendung eines einfachen geeichten, saldierenden Stromzählers nur dann unbedenklich, wenn für die Einspeisung aus der Anlage und den Bezug von Strom vom Netzbetreiber zwei getrennte Stromkreise vorliegen. In dem Fall liegen getrennte Zähler für Einspeisung und privaten Bezug vor. Auf der Bezugsseite des Zählers der Anlage kann allenfalls Strom vom Netzbetreiber für den Betrieb der Anlage selbst bezogen werden. Sollte dies einmal der Fall sein, steht dem Anlagenbetreiber für diesen der Vorsteuerabzug zu. Da die Bezugsmenge darüber hinaus in dem Fall (wenn überhaupt vorhanden) sehr gering sein dürfte, ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, die Verwendung eines einfachen, geeichten saldierenden Zählers zuzulassen.

Eine private Verwendung des mit der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms ist bei der Gestaltung technisch ebenso ausgeschlossen wie eine umsatzsteuerlich nicht zulässige Saldierung von privat bezogenem und eingespeistem Strom.

Bezüglich der Beurteilung der Unternehmereigenschaft weist die OFD auf das BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2001 - Az. IV B 7 - S 7104 - 47/01 - BStBl 2001 I S. 1012, sowie auf Abschn. 18 Abs. 5 UStR 2008 hin.

Ist der Betreiber der Stromgewinnungsanlage Unternehmer, so ist er berechtigt, die Anlage insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen, weil sie ausschließlich unternehmerischen Zwecken dient (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Dem Betreiber steht dann unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der uneingeschränkte Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und dem laufenden Betrieb der Stromgewinnungsanlage zu, sofern die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht zur Anwendung kommt.

Für solare Strahlungsenergie/Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden gilt insbesondere Folgendes:

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist eine dachintegrierte Photovoltaikanlage kein wesentlicher Gebäudebestandteil. Folglich hat der Betreiber nicht die Möglichkeit, ein ansonsten nichtunternehmerisch genutztes Gebäude insgesamt dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Ein Vorsteuerabzug aus den gesamten Herstellungskosten des Gebäudes kommt daher nicht in Betracht.

Zum 1. Januar 2009 ist eine Neufassung des EEG in Kraft getreten (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 25. Oktober 2008, BGBl 2008 I S. 2074). Danach sind die Netzbetreiber weiterhin verpflichtet, die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den daraus erzeugten Strom in der gesetzlich festgelegten Höhe zu vergüten. Die Neufassung ist für Strom aus Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2008 in Betrieb genommen wurden, anzuwenden.

Das EEG 2009 sieht für kleine Anlagen (Leistung bis einschl. 30 kW) zur Erzeugung von Strom, die an oder auf Gebäuden oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, erstmals einen reduzierten Vergütungssatz für nachweislich in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchten Strom vor (§ 33 Abs. 2 EEG 2009). Auch diese reduzierte Vergütung ist umsatzsteuerlich Entgelt für die Produktion von Strom. Auch wenn der Strom tatsächlich nicht in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung für die Stromerzeugung und damit für seine unternehmerische Tätigkeit. Verwendet der Anlagenbetreiber den in unmittelbarer Nähe zur Anlage selbst verbrauchten Strom im privaten, nichtunternehmerischen Bereich, hat er für diesen eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG anzusetzen, deren Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG der Einkaufspreis ist. Als Einkaufspreis ist der Strompreis für aus dem Netz des Energieversorgers bezogenen Strom anzusetzen. Da die Anlege auch in diesen Fällen ausschließlich unternehmerischen Zwecken dient, ist, steht dem Anlagenbetreiber unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der uneingeschränkte Vorsteuerabzug zu.

Der Sachverhalt nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 ist nicht mit dem der sog. kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung identisch (vgl. Abschn. 18 Abs. 5 Satz 5 und Abschn. 42n Abs. 1 Satz 3 UStR 2008). Die kaufmännisch-bilanzielle Einspeisung ist nach dem EEG 2009 weiterhin möglich (vgl. § 8 Abs. 2 EEG 2009).

16

Dienstag, 17. März 2009, 14:27

Ein rückwärtslaufender Zähler, mit dem der von der Anlage erzeugte Strom mit dem für den privaten Verbrauch bezogenen Strom saldiert wird, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht zulässig.
:-!! Genau deshalb ist nach geltendem Gesetz der saldierende Stromzählernicht statthaft :!:

Wenn jemand so etwas macht, begeht er Steuerhinterziehung :schimpf: da wird man gevierteilt und danach erschossen :blush2:
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

ÖKOPORTAL - Das Webverzeichnis der Ökobranche Energieliga.de