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Bernigo

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1

Sonntag, 8. August 2010, 19:39

Dachsfreigabe und Zuschaltung Spitzenlastkessel

Hallo Zusammen,

ich habe einmal folgende Frage an die MSR2 Experten:

Wenn ich die Dachslauffreigabe z.B. beschränke von 05:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 18:00 uhr bis 20:00 Uhr gilt diese Sperrzeit nur für den Dachs, oder auch für die Spitzenlasttherme? ?(

Ich habe den Eindruck, dass wenn Wärmebedarf in der Zwischenzeit besteht, dass dann die Spitzenlasttherme trotz Sperrzeiten anspringt.

Viele Grüße

Bernigo

2

Sonntag, 8. August 2010, 19:58

Dachslauffreigabe
auch "Modulfreigabe" gilt nur für den Dachsmotor. Beispielsweise kann man damit sagen, Dachs Du bleibst in der Nacht aus, damit nicht der gesamte Strom verkauft werden muss.
Alle Beiträge und Aussagen geben nur meine Meinung wieder und sind ohne Gewähr der Richtigkeit

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