Hallo Zusammen,
ich habe einmal folgende Frage an die MSR2 Experten:
Wenn ich die Dachslauffreigabe z.B. beschränke von 05:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 18:00 uhr bis 20:00 Uhr gilt diese Sperrzeit nur für den Dachs, oder auch für die Spitzenlasttherme?
Ich habe den Eindruck, dass wenn Wärmebedarf in der Zwischenzeit besteht, dass dann die Spitzenlasttherme trotz Sperrzeiten anspringt.
Viele Grüße
Bernigo