NRW hat in seiner Novelle vom 21.12.2011 auf Genehmigungen von Kleinwindanlagen verzichtet, so dass ohne Baugenehmigung bis zu 10 m hohe Kleinwindanlagen erstellt werden können. Aber dies gilt nicht in Mischgebieten oder sogar Wohngebieten. Der sogenannte Windernergieerlass soll z.B. Landwirten und Gewerbetreibende erlauben sich kleine Windräder zu installieren ohne das diese einer Genehmigung bedürfen.
Die Anlagen müssen lediglich der zuständigen Baubehörde angezeigt werden, wobei aber die baurechtlichen Vorschriften ( Standsicherheit, Abstandsflächen, Denkmalschutz etc. ) beachtet werden müssen.